Allgemeine Lizenzbedingungen der SCHÖTEX IT Solutions GmbH
Heinz-Paulisch-Straße 5, D-97816 Lohr
1. Geltung der Bedingungen
SCHÖTEX als Lizenzgeberin betreibt Datenbanksysteme für die Touristikbranche, welche digitalisierte Daten und Datensammlungen sowie multimedialen Content und Content-Management-Systeme zur Nutzung über das Internet oder andere Netzwerke bereitstellen, im Besonderen die Datenbanken „studydata“ .
Die Nutzung der Datenbanken erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Lizenzbedingungen. Sie gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass sie erneut ausdrücklich vereinbart werden müssen. Mit dem ersten Zugriff auf die Datenbanken oder deren erstmaliger Nutzung gelten die allgemeinen Lizenzbedingungen als angenommen. Andere allgemeine Lizenzbedingungen werden nicht Vertragsgegenstand.
SCHÖTEX behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Lizenzbedingungen bei Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen oder Ergänzungen werden dem Kunden schriftlich oder in Textform bekannt gegeben. Sofern der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungs-/Ergänzungsmitteilung schriftlich Widerspruch gegen deren Geltung erhebt, werden diese nach Ablauf der Ankündigungsfrist wirksam. Widerspricht der Kunde, ist SCHÖTEX berechtigt, den Lizenzvertrag mit Monatsfrist zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen.
2. Vertragsbeteiligte
Durch den Lizenzvertrag werden SCHÖTEX und der Kunde verpflichtet. SCHÖTEX darf seine Leistungen durch Dritte erbringen lassen. Diese Dritten werden aber nicht Vertragspartner des Kunden. Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus dem Lizenzvertrag nicht an Dritte übertragen, es sei denn SCHÖTEX hat dazu vorab die schriftliche Zustimmung erteilt.
3. Leistungsumfang
SCHÖTEX ist Betreiberin der Datenbank „studydata“.
Der Kunde betreibt ein Reisebüro und beabsichtigt, die Datenbanken einschließlich der Betriebs- und Anwendungssoftware dafür zur Vermittlung von Reiseleistungen an Dritte zu nutzen.
SCHÖTEX erteilt dem Kunden die Lizenz, die Datenbanken einschließlich Betriebs- und Anwendungssoftware in den Geschäftsräumen des Kunden an einem Ort (das Reisebüro des Kunden an der im Lizenzvertrag angegebenen Adresse) und auf der Website des Kunden zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht umfasst alle an dem genannten Ort befindlichen Arbeitsplätze in den Geschäftsräumen des Kunden. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Kunden auf Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SCHÖTEX nicht zulässig. Die Lizenz ist nicht ausschließlich; Unterlizenzen darf der Kunde nicht erteilen. Die Nutzung der Datenbanken auf mehreren Webadressen ist nicht zulässig.
SCHÖTEX aktualisiert die Reisedaten von Studydata über Schnittstellen der Reiseveranstalter. Sobald neue Reisen über die Schnittstellen geleifert werden oder es Änderungen gibt, sorgt SCHÖTEX für die automatisierte Übernahme in Studydata.
SCHÖTEX unterhält eine Hotline, die dem Kunden an Werktagen zwischen 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr zu Fragen der Anwendung der Datenbanken zur Verfügung steht.
Änderungen oder Erweiterungen der Bestandteile der Datenbanken sowie der Betriebs- und Anwendungssoftware erfolgen ausschließlich durch SCHÖTEX . Dies gilt auch für die Beseitigung von Fehlern. Soweit SCHÖTEX dem Kunden neue Versionen im Rahmen der vorliegenden Lizenz zur Verfügung stellt, ist der Kunde verpflichtet, diese zu nutzen. Der Kunde nimmt keine Programmierung vor, die nicht aufgrund von § 69 c ff. des Urhebergesetzes zugelassen ist.
4. Lizenzgebühren
Die Höhe der von dem Kunden zu entrichtenden Lizenzgebühren ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisliste jeweils zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
Die Lizenzgebühr ist monatlich im Voraus ohne Abzug zu bezahlen. Die Zahlungsverpflichtung beginnt mit dem ersten Tag des Folgemonats der betriebsfähigen Bereitstellung durch SCHÖTEX . Installationsgebühren sind unmittelbar nach Bereitstellung der Datenbanken durch SCHÖTEX ohne Abzug sofort fällig. Gleiches gilt für verbrauchs- oder benutzungsabhängige Gebühren.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt wurde.
Nichteinhaltung der vorstehenden Zahlungsbedingungen durch den Kunden hat die sofortige Fälligkeit aller Forderungen von SCHÖTEX zur Folge.
5. Haftung
SCHÖTEX stellt die Angebote von Reiseveranstaltern über Schnittstellen in die Datenbank „studydata“ ein. Der Inhalt dieser Angebote wird von SCHÖTEX nicht überprüft. Eine diesbezügliche Haftung übernimmt SCHÖTEX nicht.
SCHÖTEX haftet auch nicht dafür, dass die Datenbanken bestimmte Ergebnisse herbeiführen. Dies gilt auch für die Gebrauchsfähigkeit der Datenbanken zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck.
SCHÖTEX haftet für die Betriebsbereitschaft der Datenbanken und dafür, dass sie frei von wesentlichen Sachmängeln funktioniert. Für Schäden oder Folgeschäden, die durch die Nutzung der Datenbanken bei dem Kunden oder Dritten unmittelbar oder mittelbar beigeführt werden, haftet SCHÖTEX nicht.
Eine missbräuchliche Nutzung der Datenbanken ist untersagt. Der Kunde wird dafür sorgen, dass eine missbräuchliche Nutzung durch Dritte in seinem Einflussbereich nicht erfolgt.
6. Pflichten des Kunden, untersagte Handlungen
Der Kunde ist verpflichtet die Daten und Datensammlungen sachgerecht zu nutzen, insbesondere durch Unterlassung aller Handlungen, die die Datensicherheit gefährden, Verpflichtung zur Geheimhaltung von Kennung und Passwort, Nutzung unter Erhaltung der Werkintegrität. Änderungen an den gelieferten Daten und Systemen sind, soweit entstellend, umformend oder umgestaltend, zu unterlassen.
Die Lizenzgeberin wird die erforderlichen Systeme bereitstellen, welche die eingespeisten Daten vor dem Zugriff unberechtigter Dritter schützen. Darüber hinaus ist der Kunde für die Datensicherheit selbst verantwortlich. Soweit dem Kunden bekannt wird, dass seine Nutzerdaten Dritten zugänglich geworden sein könnten, ist er verpflichtet, den Zugriff sperren zu lassen. Der Kunde trägt im Verhältnis zu seinen Vertragspartnern das Haftungsrisiko. Dies betrifft insbesondere Ansprüche Dritter aus dem Reisevertragsrecht oder nach dem Kunsturhebergesetz.
Der Kunde ist verpflichtet, die Verwendung von Daten aus den Datenbanken in anderen Anwendungen anzuzeigen, etwa im Rahmen von Affiliate-Programmen oder der Verknüpfung mit anderen Datenbanken. Dies ist in der Regel zustimmungsbedürftig. Dem Kunden ist es ohne schriftliche Zustimmung von SCHÖTEX untersagt, Teile der Datenbanken, einschließlich der Datenbank-Codes, systematisch zu nutzen, um die Datenbanken in einer Weise auszuwerten, die über die vertraglich eingeräumten Nutzungsrechte hinausgeht, insbesondere um die Datenbanken zum Zwecke der Suchmaschinenoptimierung (SEO) und des Suchmaschinenmarketings (SEM) einzusetzen. Auf Seiten, auf denen der Datenbank-Content eingebunden wird, muss eine Suchmaschinen-Indizierung somit über geeignete Mittel (robots.txt, Meta-Tags etc.) ausgeschlossen werden.
Stellt der Kunde unter Verwendung von SCHÖTEX -Datenbanken eigene Datenbestände zur Verfügung ist er verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass dies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geschieht. SCHÖTEX kann in diesem Zusammenhang keinerlei Haftung übernehmen, es sei denn, es liegen offenkundige Verstöße vor.
Sofern die Bestimmung der Vergütung von Angaben des Kunden abhängig ist, hat dieser vollständige und wahrheitsgemäße Informationen zu liefern und dies zu versichern. SCHÖTEX behält sich vor, im Falle von Unstimmigkeiten eine Pauschalgebühr festzusetzen oder aber durch Dritte festsetzen zu lassen. Dies gilt insbesondere für die Definition der Lizenzgebühren aufgrund von Seitenzugriffen oder aber vom Kunden (online) durchgeführter Buchungen.
7. Laufzeit Kündigung
Die Mindestlaufzeit dieses Vertrages beträgt 6 Monate. Danach kann er mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen
8. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem vorstehenden Vertragsverhältnis ist der Sitz von SCHÖTEX. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Sollte eine Bestimmung ganz oder zum Teil unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden sich auf eine Ersatzbestimmung einigen, die wirksam ist und der gewollten Regelung wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.
Stand: 1.05.2022
SCHÖTEX IT Solutions GmbH